Ein Datenschutzbeauftragter ist stets eine natürliche Person, die von einem Unternehmen benannt wird, um die Einhaltung des Datenschutzes sicher zu stellen und zu überwachen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter hat viel Erfahrung im Datenschutzrecht und ist entsprechend spezialisiert. Er oder sie unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO und hilft so Bußgelder oder Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Ein externer Berater ist stets neutral, somit entstehen keine Interessenskonflikte. Zudem entfallen der besondere Kündigungsschutz für angestellte interne Datenschutzbeauftragte und die Kosten für Aus- und Fortbildung. Die Hierarchie eines Unternehmens wird nicht unnötig durch zusätzliche Strukturen aufgebläht.
Durch unsere Erfahrung mit verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen können wir individuelle und effektive Datenschutzkonzepte schaffen, implementieren und überprüfen – ohne allzu großen Aufwand für Sie.